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Reise- und Zahlungsbedingungen
1. Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder erfolgt schriftlich über das Buchungstool des Skiclub Schneesterne. Bei Absendung der Anmeldung erhält der Teilnehmer zuerst nur eine Empfangsbestätigung. Die verbindliche Bestätigung der Anmeldung für Mitglieder erfolgt schriftlich durch den Veranstaltungsleiter innerhalb von 3 Wochen nach der Anmeldung.
Nichtmitglieder kommen bei Anmeldung auf die Warteliste und können 3 Wochen nach Anmeldestart nachrücken.
2. Bezahlung
Bei Bestätigung der Anmeldung wird der Preis in voller Höhe fällig. Die Bezahlung erfolgt vor der Veranstaltung per Einzugsermächtigung, sofern es in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anderweitig geregelt ist.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite, da sich zwischen Druck des Heftes und Buchung der Veranstaltung noch Änderungen ergeben können. Sollten sich nach Vertragsschluss weitere Leistungsänderungen ergeben, wird der Veranstalter den Teilnehmer darüber informieren.
4. Preise, Preisänderungen:
Falls sich kurzfristig Preisanpassungen bei den Liftkarten, Hotelgebühren oder Transportgesellschaften ergeben, behält sich der Veranstalter vor, seine Preise ebenfalls kurzfristig anzupassen.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Stornogebühr
Vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer die Teilnahme schriftlich beim Veranstaltungsleiter stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Mehrtägige Freizeiten: Storniert der Teilnehmer die Freizeit mehr als 14 Tage vor Reisebeginn, beträgt die Entschädigung 25 % des Reisepreises. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn, beträgt die Entschädigung 50 % des vereinbarten Reisepreises. Maßgebend ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Veranstaltungsleiter des Skiclub Schneesterne.
Tagesausfahrten: Storniert der Teilnehmer die Ausfahrt mehr als 14 Tage vor Reisebeginn, beträgt die die Entschädigung 25 % des Reisepreises. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn, wird nur der Preis des nicht in Anspruch genommenen Liftpasses ausbezahlt. Maßgebend ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Veranstaltungsleiter des Skiclub Schneesterne.
Die Rückzahlung erfolgt erst nach der Veranstaltung.
6. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, ungenügender Schneelage, schlechten Witterungsverhältnissen oder außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Lawinensituation, Pandemien) abzusagen. In diesem Fall bekommen die Teilnehmer den Reisepreis zurückerstattet.
Muss eine Reise aufgrund besonderer Bedingungen abgebrochen werden, können nur nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückerstattet werden.
In solchen Fällen können keine weiteren Ansprüche seitens der Teilnehmer geltend gemacht werden.
7. Gewährleistung, Haftung
Bei der Vermittlung von fremden Leistungen (Hotelaufenthalte, Beförderung, etc) beschränkt sich die Haftung des Veranstalters nur auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht auf die Leistungserbringung selbst.
Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 651 p ff. BGB) und Schadensersatzansprüche zu. Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für das Reisegepäck und die Ski/Snowboardausrüstung können wir selbstverständlich keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reisegepäck- und Skiversicherung. Für den Krankheitsfall empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung.
8. Fotoaufnahmen
Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen
zu Zwecken der Öffentlichkeits- und Vereinsarbeit des Skiclub Schneesterne Deizisau e.V., Marktstraße 1, 73779 Deizisau:
hiermit erteile/n ich/wir die Einwilligung, dass der Skiclub Schneesterne Deizisau e.V. vereinsbezogene Foto- und Videoaufnahmen und den Vor- und Nachnamen von
zum Beispiel bei Veranstaltungen, bebilderten Zeitungsartikeln, Berichten, etc. sowie auf den Internetseiten (www.scs-deizisau.de), auf den Facebook - Seiten, in Flyern und in den Aushängen des Vereins veröffentlichen darf.
Nach §22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings ist nach §23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie "Personen der Zeitgeschichte" bzw. Teil einer Versammlung/ Veranstaltung sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligungserklärung jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft beim Vorstand unter vorstand@skiclub-deizisau.de widerrufen kann/können (Der Widerruf eines Erziehungsberechtigten genügt, auch wenn beide Eltern anfangs zugestimmt haben). Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichte Fotos / Videos aus den Internetauftritten des Vereins entfernt werden und keine weiteren Fotos / Videos eingestellt werden. Bei Veröffentlichungen von Gruppenfotos / -videos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild / Video entfernt werden muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Skiclub Schneesterne Deizisau e.V. ausschließlich für den Inhalt ihrer eigenen Internetauftritte und Publikationen verantwortlich sind und dass Veröffentlichungen im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Daher ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Skiclub Schneesterne Deizisau e.V
Stand: Oktober 2024